geöffnete Kirchentür gibt den Blick frei auf den erleuchteten Innenraum der Christi-Himmelfahrts-Kirche

Eintritt und Wiedereintritt

Unsere Kirche steht offen

.... wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen

Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin unserer Gemeinde tun.

Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Sollten Sie bisher einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört haben, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort ihren Austritt erklären. Dies geschieht beim Standesamt.

Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

Eigentlich gibt es also keine „Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein oder mehrere Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie gerne bei uns.
Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin. Sie können den Eintritt auch mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst vollziehen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift ja nicht unter ein Zeitschriften-Abonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.

Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium der Gemeinde, dem Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 8 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Daneben gibt es noch das Kirchgeld, das einmal jährlich von der Gemeinde Freising erhoben wird und direkt der Gemeindearbeit vor Ort zu Gute kommt. Mehr Informationen zur Kirchensteuer finden sie auf der Webseite www.kirche-und-geld.de, dort können Sie auch Ihre Kirchensteuer berechnen.
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Mehr Informationen finden Sie hier: Mitglied werden in der evangelischen Kirche

Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache oder bei Fragen an einen der Pfarrer der Gemeinde oder an das Pfarramt (pfarramt.freising@elkb.de, Tel. 08161 53 75 70).

12 gute Gründe... für den Kircheneintritt

Gute Gründe? Was könnten das wohl für welche sein? Gedanken aus den (Wieder-)Eintrittsstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern:

  1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
  2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
  3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
  4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
  5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
  6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
  9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
  11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
  12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.